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Energiepass

Der Energiepass wurde eingeführt, um die Energieeffizienz von Gebäuden nachzuweisen und so mehr Transparenz in den Immobilienmarkt zu bringen. Ähnlich wie etwa bei Elektrogeräten stellt Energieeffizienz der Energiepass den Energiebedarf eines Gebäudes anhand einer Farbskala dar. Mit Hilfe des Energiepasses lässt sich daher auf einen Blick erkennen, wie viel Energie ein Haus tatsächlich benötigt.

Für Mieter und Käufer bietet der Energiepass zwei Vorteile. Sie können nun von Beginn exakt einkalkulieren, welche Heizkosten auf sie zukommen. Außerdem wird es durch den Energiepass möglich, die energetischen Eigenschaften verschiedener Häuser schnell und einfach miteinander zu vergleichen.

Die Einführung des Energiepasses erfolgt in zwei Schritten. Für Gebäude, die vor 1965 errichtet wurden, ist der Energiepass bereits ab dem 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Für neuere Gebäude ist er dagegen erst ab dem 1. Januar 2009 Pflicht. Übrigens dient der Energiepass nur der Information und nicht als Rechtsgrundlage.

In folgenden Fällen muss man einen den Energiepass vorlegen: Wenn man ein neues Gebäude errichtet, an einem Gebäude größere Sanierungen oder Erweiterungen vornimmt, ein Gebäude verkauft oder wenn ein Mieterwechsel ansteht. In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss der Energiepass zudem öffentlich ausgehängt werden.

Es gibt es zwei Varianten des Energiepasses. Der so genannte Verbrauchsausweis dokumentiert auf Grundlage der Verbrauchsabrechnungen, wie viel Energie ein Gebäude innerhalb eines Jahres verbraucht. Der Bedarfsausweis dagegen weist deutlicher nach, wie effizient eine Immobilie tatsächlich ist. Diese Variante des Energiepasses basiert auf Berechnungen mittels energetischer Kriterien, die auf standardisierten Werten beruhen.

Ein Bedarfsausweis ist vorgeschrieben für Neubauten sowie für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Baujahr bis 1977. Dagegen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis für sanierte Wohngebäude, die mindestens dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen, sowie für alle Wohngebäude, die 1978 oder später errichtet wurden.

Zu den Kosten eines Energiepasses lässt sich momentan kaum etwas Genaues sagen, da es keinerlei staatliche Vorgaben gibt. Der Preis für die Ausstellung eines Energiepasses ist daher zwischen dem Auftraggeber und dem Aussteller frei verhandelbar. Für die Ausstellung bedarf es auch keiner staatlichen Einrichtung. Der Hauseigentümer beauftragt einen Passaussteller, zum Beispiel einen Energieberater, der dann die Gebäudedaten aufnimmt und den Energiepass anfertigt.

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